Das Hexenwäldchen ist ein Wald nach § 1 Landeswaldgesetz. Eine öffentliche Nutzung erfordert die Zustimmung der BUKEA. Daher werden aktuell im Hexenwäldchen artenschutzrechtliche und waldrechtliche Prüfungen vorgenommen, die voraussichtlich bis Dezember 2025 andauern. Danach erfolgt die Prüfung der BUKEA durch Einbindung anerkannter Naturschutzvereinigungen. Wenn die BUKEA ihre Zustimmung erteilt, sind noch verkehrssichernde Maßnahmen erforderlich, bevor der Bauzaun entfernt und das Hexenwäldchen öffentlich genutzt werden kann. Die verkehrssichernden Maßnahmen umfassen umfangreiche Fällungen von Bäumen, die als nicht erhaltenswürdig eingestuft wurden (ca. 1/3 des derzeitigen Baumbestands gemäß Baumgutachten). Eine Öffnung des Hexenwäldchens wäre dann frühestens ab März 2026 möglich. Ansprechpartner für weitere Fragen sind: Gladigau: grundstuecke@gladigau-immobilien.de, LIG: unbebautegrundstuecke@lig.hamburg.de.