Das Hexenwäldchen in Tonndorf
Das Hexenwäldchen ist ein Wald nach § 1 Landeswaldgesetz. Es ist geplant, diesen Wald für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine Zustimmung der BUKEA liegt inzwischen vor. Bevor der Bauzaun entfernt und das Hexenwäldchen öffentlich genutzt werden kann, müssen zusätzlich verkehrssichernde Maßnahmen durchgeführt werden. Die verkehrssichernden Maßnahmen umfassen umfangreiche Fällungen von Bäumen, die als nicht erhaltensfähig eingestuft wurden (ca. 1/3 des derzeitigen Baumbestands gemäß Baumgutachten). Das Baumgutachten ist hier einsehbar. Die Baumfällungen werden voraussichtlich Mitte Januar 2026 starten, werden etwa zwei Wochen in Anspruch nehmen und erfolgen unter Begleitung einer artenschutzrechtlichen Fachbauleitung. Im Anschluss an die Fällmaßnahmen wird ein Waldweg hergestellt, welcher sich an dem noch vorhandenen Baumbestand orientiert. Der konkrete Zeitraum der Wegeherstellung richtet sich nach der vorherrschenden Witterung. Sobald die Fläche verkehrssicher ist und der Waldweg hergestellt wurde, erfolgt voraussichtlich im März 2026 die Entfernung des Bauzauns und die Fläche wird für die Öffentlichkeit geöffnet. Ansprechpartner für weitere Fragen sind: Gladigau: grundstuecke@gladigau-immobilien.de, LIG: unbebautegrundstuecke@lig.hamburg.de.