Allgemeines zum Erbbaurecht
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat aktuell 4.400 Grundstücke im Erbbaurecht vergeben.
Was ist ein Erbbaurecht?
Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um ein eigentumsgleiches Recht. Im Erbbaurecht sind die Gebäude vom Grundstück getrennt, das bedeutet, ein Erbbaurecht ist das Recht und auch die Pflicht der Erbbauberechtigten auf einem Grundstück für eine vertraglich bestimmte Zeit ein Gebäude zu errichten und/oder zu unterhalten. Das Eigentum am Grundstück verbleibt bei den Erbbaurechtsgebenden.
Wie sehen die Erbbaurechtskonditionen in Hamburg aus?
Die Stadt Hamburg vergibt Erbbaurechte an Wohngrundstücken sowie für Wohnfolgeeinrichtungen grundsätzlich für 75 Jahre, an allen anderen Grundstücken – insbesondere Gewerbegrundstücke – für 60 Jahre.
Der laufende Erbbauzins für eine gewerbliche Nutzung beträgt aktuell 1,6 % des Bodenwertes jährlich. Der Erbbauzinssatz für Wohnnutzung beträgt aktuell 1,3 % des Bodenwertes jährlich.
Welche Vorteile haben Erbbauberechtigte?
- Erbbauberechtigte sind Eigentümer ihrer Immobilie auf fremdem Grund und Boden.
- Für das Erbbaurecht wird ein Erbbau-Grundbuch angelegt und damit ist die Beleihbarkeit der Immobilie möglich.
- Bei Neubestellungen von Erbbaurechten werden – im Fall einer Einmalentgeltzahlung – 75 % des Bodenwertes als kapitalisierter Erbbauzins für 75 Jahre bei Wohn- und für 60 Jahre bei Gewerbegrundstücken erhoben. Die Finanzierung des Vorhabens ist daher günstiger als bei einem Grundstückskauf.
- Erbbauzinszahlungen sind auch als laufende jährliche Erbbauzinszahlungen möglich. Erbbauberechtigte erhalten dadurch Planungssicherheit über die grundstücksbezogenen Kosten, da der Erbbauzins über die Laufzeit des Vertrages unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung langfristig wertgesichert vereinbart wird.