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Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)

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Strategie der Stadt

Hamburg baut auf Erbbaurechte - für eine entwicklungsfähige Zukunft der Stadt.

Boden ist eine knappe und endliche Ressour­ce. Er ist vielerorts zu einer Handelsware und insbesondere zu einem Spekulationsobjekt ge­worden. Auch der Stadtstaat Hamburg ist konfrontiert mit einer hohen Nachfrage nach Grund und Boden sowie insbesondere Wohn­raum. Der Erhalt von Grund und Boden im städtischen Eigentum ist essentiell für die Sicherung bezahlbaren Wohnraums und für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Stadtentwicklung ist und bleibt ein demokratischer Prozess, der eines breiten Konsenses zwischen Behörden, Senat, Bürgerschaft und den Bürgerinnen und Bürgern bedarf.

Durch die vermehrte Bestellung von Erbbau­rechten sichert sich die Stadt Steuerungs­möglichkeiten für Bedarfe nachfolgender Generationen in sozialer und städtebaulicher Hinsicht. Dies bedeutet, dass sich die Stadt im Sinne der Nachhaltigkeit und Generatio­nengerechtigkeit verpflichtet, noch sorgsamer mit ihren begrenzten und nicht reprodu­zierbaren Flächenressourcen umzugehen.

Die strategischen Überlegungen der Stadt sind in der Bürgerschaftsdrucksache 21/18514 „So­zialgerechte Bodenpolitik für Hamburg“ fest­gehalten.

 

Prüfkriterien zur Erbbaurechtsvergabe

 

Der LIG prüft als zentraler Portfoliomanager der Stadt die Vergabe eines Grundstücks entsprechend der von der Bürgerschaft beschlossenen Bodenpolitik. Dies geschieht nach den folgenden Kriterien:

  • Lage des Grundstücks

Je zentraler das Grundstück gelegen ist, desto eher wird das Grundstück im Erbbaurecht vergeben und nicht verkauft.

  • Einbettung in umgebendes, zusammenhängendes Grundeigentum der Stadt

Ein zentral gelegenes, in Grundeigentum der Stadt eingebettetes Grundstück wird grund­sätzlich im Sinne einer ganzheitlichen Ent­wicklungsmöglichkeit nicht veräußert. Etwas anderes gilt für isoliert liegende, eigenstän­dig eingeschränkt nutzbare Flächenzuschnit­te. Hierfür kann im Ausnahmefall auch ein Verkauf in Betracht gezogen werden.

  • Strategische Entwicklungsmöglichkeiten

Grundstücke mit verkehrsgünstiger Lage oder langfristigem Entwick­lungspotential für die Stadt werden im Eigen­tum gehalten.