Strategie der Stadt
Hamburg baut auf Erbbaurechte - für eine entwicklungsfähige Zukunft der Stadt.
Boden ist eine knappe und endliche Ressource. Er ist vielerorts zu einer Handelsware und insbesondere zu einem Spekulationsobjekt geworden. Auch der Stadtstaat Hamburg ist konfrontiert mit einer hohen Nachfrage nach Grund und Boden sowie insbesondere Wohnraum. Der Erhalt von Grund und Boden im städtischen Eigentum ist essentiell für die Sicherung bezahlbaren Wohnraums und für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Stadtentwicklung ist und bleibt ein demokratischer Prozess, der eines breiten Konsenses zwischen Behörden, Senat, Bürgerschaft und den Bürgerinnen und Bürgern bedarf.
Durch die vermehrte Bestellung von Erbbaurechten sichert sich die Stadt Steuerungsmöglichkeiten für Bedarfe nachfolgender Generationen in sozialer und städtebaulicher Hinsicht. Dies bedeutet, dass sich die Stadt im Sinne der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit verpflichtet, noch sorgsamer mit ihren begrenzten und nicht reproduzierbaren Flächenressourcen umzugehen.
Die strategischen Überlegungen der Stadt sind in der Bürgerschaftsdrucksache 21/18514 „Sozialgerechte Bodenpolitik für Hamburg“ festgehalten.
Prüfkriterien zur Erbbaurechtsvergabe
Der LIG prüft als zentraler Portfoliomanager der Stadt die Vergabe eines Grundstücks entsprechend der von der Bürgerschaft beschlossenen Bodenpolitik. Dies geschieht nach den folgenden Kriterien:
- Lage des Grundstücks
Je zentraler das Grundstück gelegen ist, desto eher wird das Grundstück im Erbbaurecht vergeben und nicht verkauft.
- Einbettung in umgebendes, zusammenhängendes Grundeigentum der Stadt
Ein zentral gelegenes, in Grundeigentum der Stadt eingebettetes Grundstück wird grundsätzlich im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklungsmöglichkeit nicht veräußert. Etwas anderes gilt für isoliert liegende, eigenständig eingeschränkt nutzbare Flächenzuschnitte. Hierfür kann im Ausnahmefall auch ein Verkauf in Betracht gezogen werden.
- Strategische Entwicklungsmöglichkeiten
Grundstücke mit verkehrsgünstiger Lage oder langfristigem Entwicklungspotential für die Stadt werden im Eigentum gehalten.