LIG stellt Geschäftsbericht 2021 vor – Neue Bodenpolitik zeigt Wirkung: In 2021 mehr Flächen für Hamburg angekauft als verkauft
19. Oktober 2022
Auch in 2021 konnte der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erfolgreich mehr Flächen für die Stadt ankaufen, damit Möglichkeiten für nachhaltige Stadtentwicklung schaffen und einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der neuen sozialen Bodenpolitik leisten. Finanzsenator Dressel kündigte an, dass man trotz allgemeiner Zinswende an den bundesweit sehr günstigen Erbbauzinsen in Hamburg festhalten wolle.
Im vergangenen Jahr hat der LIG Flächen von über 55,7 Hektar für die Stadt erworben (durch Ankäufe und Ausübung von Vorkaufsrechten). Die Stadt erwarb damit 32,4 Hektar mehr an als sie verkaufte (Verkauf 23,3 Hektar, 64 % der Flächenvergaben des LIG). 36% der vom LIG vergebenen Flächen (13 ha) wurden im Wege einer Erbbaurechtsbestellung vergeben. Für Ankäufe/Vorkaufsrechte wurden 76,1 Mio. Euro ausgegeben; für die Verkäufe 127,9 Mio. Euro eingenommen.
Die Erfolge der neuen Bodenpolitik stellen sich Schritt für Schritt ein. Eine erste Tendenz zu mehr Erbbaurechten ist in der LIG-Bilanz erkennbar - Schritt für Schritt wird das weiter vorangehen. Der Finanzsenator und Verwaltungsratsvorsitzender des LIG Dr. Andreas Dressel hat deshalb entschieden, dass man angesichts der Zinswende mit steigenden Zinsen auf dem Kapitalmarkt beim Erbbauzins auf steigende Zinsen bis auf weiteres verzichten werde: „Hamburg ist mit 1,5 % Erbbauzins beim Wohnen und 1,8 % bei Gewerbe im Bundesvergleich mit sehr attraktiven Erbbaurechtskonditionen gut aufgestellt - das soll trotz Zinswende so bleiben und ist in der schwierigen Lage ein Signal, das Planungssicherheit gibt. Insgesamt ist dem LIG mit dem scheidenden Geschäftsführer Thomas Schuster für den Beitrag zur Erreichung der stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen zu danken. Erfreulich ist auch, dass im vergangenen Geschäftsjahr eine Ablieferung in nicht unerheblicher Höhe von 65 Mio. Euro an den Haushalt der FHH erfolgte. Beide Entwicklungen sind besonders bemerkenswert insbesondere vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen, denen sich der LIG angesichts eines immer knapper werdenden Flächenangebotes gegenübersieht. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass der LIG auch zukünftig erfolgreich seinen Weg als moderner und effizienter Portfoliomanager der Stadt fortsetzen wird.“
LIG-Geschäftsführer Thomas Schuster: „Der LIG wächst gemeinsam mit Hamburg. Es ist unser Ziel, durch mögliche neue Geschäftsmodelle und kreative Immobilienkonzepte auch in Zukunft der Stadt Hamburg positive Entwicklungsimpulse zu geben und unserem Auftrag als Immobilienwirtschaftlicher Berater der FHH gerecht werden“
Der LIG konnte im Geschäftsjahr 2021 aus seiner operativen Geschäftstätigkeit ein positives Jahresergebnis von 219,9 Mio. Euro erzielen und daraus erneut eine Gewinnabführung an den Haushalt der FHH in Höhe von 65 Mio. Euro leisten. Der LIG schließt das Geschäftsjahr nach Gewinnabführung mit einem Ergebnis von 154,9 Mio. Euro ab. Im Geschäftsfeld Vermietung, Verpachtung und Erbbaurechte (Bestandsmanagement) werden derzeit rd. 4.350 bestehende Erbbaurechte, ca. 4.000 Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnisse für unbebaute sowie landwirtschaftlich genutzte Grundstücke sowie rd. 500 Wohn- und 200 Gewerbeobjekte betreut.
Positiv zu werten ist der Beitrag des LIG bei der Bewältigung der Corona-Krise - durch Stundungen/Erlasse zugunsten von betroffenen Mietern/Erbbaurechtsnehmern. Auch mit dem Programm Frei_Fläche für kreative Zwischennutzungen gemeinsam mit Kulturbehörde und Kreativgesellschaft hat der LIG einen Beitrag zur Krisenbewältigung während und nach Corona geleistet - das soll auch für die beginnende Energiekrise und ihre wirtschaftliche Folgenbewältigung fortgelten. Dressel: „Gemeinsam mit der Kulturbehörde und der Bürgerschaft möchte ich nach Lösungen suchen, wie wir das Programm Frei_Fläche mindestens auch in 2023 fortsetzen können, um Leerstand in unseren Zentren zu vermeiden - denn das droht in der aktuellen Krisensituation auch weiterhin. Bei solchen Themen werden Finanzbehörde und LIG weiter Kompetenz und Ressourcen einbringen.“
Hintergrund
Über den LIG
Der LIG wurde am 1. Januar 2013 durch Ausgliederung des ehemaligen Amtes Immobilienmanagement der Finanzbehörde in einen eigenständigen Landesbetrieb weiter unter Aufsicht der Finanzbehörde überführt. Ziel war die Schaffung eines zentralen Immobilienunternehmens mit dem Auftrag einer eigenverantwortlichen, bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und vor allem kundenorientierten Aufgabenwahrnehmung mit Blick auf das gesamte städtische Immobilienportfolio.
Hinweise zu den ausgewiesenen Kennzahlen
- Vertriebskennzahlen im Generellen: An- und Verkäufe, sowie Erbbaurechts (EBR)-Neubestellungen werden mit Zeitpunkt der Beurkundung statistisch erfasst. Vorkaufsrechte werden in Absprache mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dem Jahr zugerechnet, in welchem regulär die Ausübungsfrist endet - somit können sich auch nachträglich Veränderungen ergeben, z.B. wenn die Freie und Hansestadt Hamburg einen Rechtsstreit um ein Vorkaufsrecht gewinnt.
- Abweichungen zwischen Finanz- und Fachkennzahlen: Die Vertriebszahlen des LIG - vor allem im Bereich des An- und Verkaufs wie auch der Erbbaurechtsbestellung - werden stets zum Beurkundungsdatum erfasst und entsprechend dem dazugehörigen Geschäftsjahr zugeordnet. Die wirtschaftliche Abbildung im SAP-System und damit die Ausweisung in den Finanzzahlen des LIG (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) darf hingegen erst am tatsächlichen Verrechnungstag (Übergang Nutzen und Lasten eines Grundstücks) erfolgen und wird dann entsprechend dem dazugehörigen Geschäftsjahr zugeordnet. Dadurch begründet sind Abweichungen zwischen der Vertriebs- und der Finanzsicht (Kennzahlen) unvermeidbar.
- Divergenzen zwischen den Fachkennzahlen und der Flächenbilanz (Landesgrundbesitzverzeichnis): Eintragungen im Landesgrundbesitzverzeichnis erfolgen stets erst nach grundbuchlicher Umschreibung des Eigentums an den Grundstücken. Kaufvertragsabschlüsse (An- und Verkäufe), sowie Erbbaurechtsbestellungen und -rücknahmen ziehen regelhaft umfassende Abwicklungsvorgänge nach sich, so dass die grundbuchliche Eigentumsumschreibung, zeitlich erst nach der notariellen Beurkundung erfolgt. Dadurch begründet sind Abweichungen zwischen den Vertriebszahlen des LIG und den Einträgen im Landesgrundbesitzverzeichnis unvermeidbar.
Rückfragen der Medien
Finanzbehörde
Imme Mäder, Pressesprecherin
Telefon: 040 42823 2754
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de