Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)

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Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Immobilienmanagement in Hamburg.

Die folgenden Fragen werden uns häufig gestellt. Wenn Sie eine Frage vermissen, die hier auch nicht fehlen darf, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an immobilienmanagement@lig.hamburg.de


Was ist ein Erbbaurecht und wie ist das Verfahren zur Verlängerung eines Erbbaurechtes? 

  • Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um ein eigentumsgleiches Recht. Im Erbbaurecht sind die Gebäude vom Grundstück getrennt, das bedeutet, ein Erbbaurecht ist das Recht und auch die Pflicht der Erbbauberechtigten auf einem Grundstück für eine vertraglich bestimmte Zeit ein Gebäude zu errichten und/oder zu unterhalten. Das Eigentum am Grundstück verbleibt bei den Erbbaurechtsgebenden. 
  • Verlängerung eines Erbbaurechtes: Erbbauberechtigte haben bei einem auslaufenden Erbbaurecht verschiedene Optionen. Die Stadt ist bestrebt, grundsätzlich fünf Jahre vor Ablauf der Laufzeit den Betroffenen die sich ihnen bietenden Möglichkeiten konkret darzustellen. 


Was ist eine Anhandgabe? 

In Hamburg hat sich das Instrument der Anhandgabe bei sehr komplexen Bauprojekten und oft längerfristigen Entwicklungsprozessen erfolgreich bewährt. Eine befristete Anhandgabe dient der grundsätzlichen Vereinfachung zu realisierender Bauvorhaben und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Bei einer Anhandgabe erhält der künftige Käufer Zeit, nach der Auswahlentscheidung, die durch das Nutzungskonzept und andere wichtige Merkmale bestimmt wird, notwendige Details zur Bebaubarkeit und Finanzierung seines Vorhabens vor Abschluss des Kaufvertrages zu klären. Die Stadt gibt dem Interessenten die Gewähr, dass das Grundstück innerhalb des Anhandgabezeitraums keinem anderen Interessenten angeboten wird.

Sollte eine Anhandgabe umgesetzt werden, wird hierfür ein Anhandgabeentgelt in Höhe von eins bis drei Prozent des Gebotes erhoben, welches auf den Kaufpreis angerechnet werden kann.

Eine Anhandgabe schließt nicht die Verpflichtung der Stadt ein, das Grundstück zu verkaufen.


Wird bei städtischen Grundstücksgeschäften eine „Courtage“ erhoben? 

Bei Grundstücksveräußerungen (Verkäufen, Erbbaurechtsbestellungen/-verlängerungen) der Stadt trägt der Erwerber grundsätzlich alle dabei anfallenden Kosten (Notar, Grundbuchamt, Vermessung etcetera).

Neben dem Kaufpreis für den Kaufgegenstand hat der Käufer einen Betrag von zwei Prozent des Kaufpreises als Aufwandsbeteiligung für Leistungen des Verkäufers, die ausschließlich im Interesse des Käufers für diesen Vertrag erbracht wurden, zu zahlen. Der Höchstbetrag liegt bei 30.000 Euro. Der Kostenbeitrag ist eine nicht kostendeckende Aufwandsbeteiligung für Vermittlung und Bereitstellung des Grundstückes.

Die Vertragsdurchführung des LIG führt in besonderen Fallkategorien die Verträge selbst durch. Das Durchführungsentgelt beträgt 0,3 Prozent des Kaufpreises und ist auf 6.000 Euro begrenzt.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!


Wofür ist das Grundbuchamt zuständig? 

Die für Grundbuchangelegenheiten zuständigen Abteilungen eines Gerichts werden als Grundbuchamt bezeichnet. Grundbuchämter sind unter anderem zuständig für das Führen der Grundakten und Grundbücher, die zu jedem Grundstück und zu jeder Eigentumswohnung im Gerichtsbezirk existieren. Sie nehmen Eintragungen in das Grundbuch vor und gewähren Einsichtsnahmen in das Grundbuch bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses. 


Was ist der "Gutachterausschuss für Grundstückswerte"? 

Der Gutachterausschuss gehört organisatorisch zum Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Sie erhalten dort gegen Gebühr unter anderem Gutachten über den Verkaufswert bebauter und unbebauter Grundstücke sowie von Eigentumswohnungen, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwertauskünfte, Auskünfte über sonstige Daten sowie Bodenrichtwertkarten und Grundstücksmarktberichte. 


Wo finde ich das Hamburger Liegenschaftsamt? 

Zumindest nicht in Hamburg und doch haben Sie Ihr Ziel erreicht: Hier heißt das Liegenschaftsamt, das viele aus den Flächenstaaten mit den geteilten Zuständigkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene kennen, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).


Was ist die „Kommission für Bodenordnung (KfB)“? 

Die KfB beschließt seit ihrer Gründung im Jahre 1957 über alle Grundstücksangelegenheiten der Freien und Hansestadt Hamburg, soweit nicht in besonderen Fällen durch die Verfassung die Beschlussfassung der Bürgerschaft vorbehalten ist. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Grundstücksveräußerungen in den Bereichen Wohnungsbau und zur Wirtschaftsförderung, der Grunderwerb für öffentlichen Bedarf und Wohnungsbau. 

Die KfB befasst sich des Weiteren mit Fragen wie Vorkaufsrechten, Enteignungen oder der Verlängerung von Erbbaurechten. Das Gremium setzt sich aus einem Vorsitzenden, acht von der Bürgerschaft gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern, je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern und zwei Vertretern der Verwaltung zusammen. Es untersteht der Dienstaufsicht des Senats, ist aber nicht weisungsgebunden. Die KfB erstattet einmal im Jahr über ihre Tätigkeit einen Bericht an die Bürgerschaft.


Was ist der Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung?

Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) ist kompetenter Ansprechpartner für alle Daten, die sich auf den Grund und Boden der Freien und Hansestadt beziehen. Er veröffentlicht Hamburgs amtliche Karten und führt die vielfältige amtliche Vermessung durch. Er gibt allen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Wirtschaft und Verwaltung die Informationen und gegebenenfalls Belege an die Hand, die sie für Projekte und Planungen mit dem Boden brauchen.