Fragen und Antworten
Hier geben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Allgemeines
Wie ist der Zeitplan?
Das Baufeld 1 (es handelt sich um die ehemaligen Flächen des Sportplatzes und der nördlich davon liegenden Gewerbeflächen) wurde durch ein Wohnungsbauunternehmen (Bauverein der Elbgemeinden (BVE)) bebaut und soll zum Winter 2019/2020 bezogen werden. Im gesamten Verfahren bestehen vielfältige wechselseitige Zusammenhänge, u.a. durch den Umzug des Operfundus, und die anschließende Freimachung der Flächen.
Mieten, Kaufen, Wohnen
Welche Wohnungen sollen dort entstehen?
Es sind Baugemeinschaften, geförderter Wohnungsbau (ca. 60%, "Sozialwohnungen", erster und zweiter Förderweg und Eigentums- oder frei finanzierter Wohnungsbau vorgesehen. Insgesamt werden ca. 790 Wohneinheiten geschaffen.
Wo entstehen die ersten Wohnungen?
Im Baufeld 1 entstehen die ersten Wohnungen. Diese sind durch den Bauverein der Elbgemeinden (BVE) entwickelt. Der Bezug der Wohnungen ist für den Winter 2019/20 geplant. Es entstehen Mietwohnungen im ersten und zweiten Förderweg ("Sozialwohnungen") und eine geförderte Baugemeinschaft. Der Schwerpunkt liegt auf Familienwohnen. Zudem sind Jugendwohnungen im Rahmen des Programms "Hier wohnt Hamburgs Jugend" geplant.
Die anderen Baufelder werden erst nach Freimachung der Flächen der ehemaligen Schiffbauversuchanstalt und des KFZ-Händlers entwickelt.
Kann ich mich schon für Baugemeinschaften bewerben?
Ja, allerdings muss man dafür in der Agentur für Baugemeinschaften der BSW registriert sein. Dort gibt es auch Grundsätzliches zu Baugemeinschaften in Hamburg www.hamburg.de/baugemeinschaften
Die Ausschreibung für die Fläche, die für Baugemeinschaften vorgesehen ist, erfolgte im Juni 2019.
Verkehr und Umwelt
Ist das Gelände belastet?
Die Schiffbauversuchsanstalt war von großer militärischer Bedeutung und daher Ziel von Bombenangriffen im Zweiten Weltkrieg. Das gesamte Bebauungsplangebiet ist von der Feuerwehr Hamburg als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft worden. Daher werden die Flächen vor einer Bebauung auf Kampfmittel untersucht und mögliche Funde unschädlich gemacht.
Der im Wesentlichen auf Zeitzeugenberichten beruhende Verdacht auf Altlasten (vor Ort als „Giftmüll“ benannt) im nach dem Zweiten Weltkrieg verfüllten Kanal der Schiffbauversuchsanstalt hat sich nach Auswertung historischer Quellen nicht erhärtet, konnte aber auch nicht gänzlich ausgeräumt werden. Die Eigentümer der Fläche sind zur Gefahrenabwehr und somit zur Sanierung von Boden, Altlasten und Gewässern gesetzlich verpflichtet. Sollten Altlasten im Boden oder beim Rückbau von Gebäuden erkennbar werden, werden umgehend Sanierungs- und Schutzmaßnahmen ergriffen und die Altlasten fachgerecht entsorgt.
Die kommende Neubebauung des Geländes erfolgt daher auf untersuchtem und bereinigtem Untergrund. Für die Kleingärten erfolgt ein Austausch des Oberbodens („Mutterboden“).
Im Mai 2015 fanden Untersuchungen in Form von Baggerschürfungen und Bodenproben auf den Flächen des ehem. Schleppkanals der ehem. Schiffbauversuchsanstalt statt. Die Untersuchungen dienen der Ermittlung möglicher Belastungen im Boden. Bei der Untersuchung der Verfüllung des Schleppkanals wurden keine Munition oder Munitionsteile, Giftstoffe oder andere gefährliche Stoffe gefunden. Durch die Untersuchungen des Bodens und des Grundwassers in unmittelbarer Umgebung der Schleppkanäle mit durchweg unauffälligen Untersuchungsergebnissen, wird davon ausgegangen, dass die Schleppkanäle unbeschädigt sind.
Gibt es ausreichend Stellplätze im Gebiet?
Mit der Konzeptausschreibung für die Baufelder durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wird ein „Stellplatzschlüssel“ (Anzahl der Stellplätze pro Wohnung) gefordert. Die Bewerber müssen ein schlüssiges Stellplatzkonzept für die jeweiligen Baufelder vorlegen.
Wird die Dieselstraße im Zuge der Entwicklung des Geländes umgebaut?
Es ist kein Ausbau der Fahrbahn geplant. Es sind Erneuerungen der Nebenflächen (Gehwege) vorgesehen.
Was passiert mit den Kleingärten?
Die Kleingärten werden umstrukturiert und somit auf der vorhandenen Fläche „neu sortiert“. Die neue Kleingartenfläche laut Bebauungsplan ist lediglich um 0,76% verringert und damit gegenüber dem Bestand nur unwesentlich kleiner.
Der Landesbund der Gartenfreunde e.V. ist Ansprechpartner für den Kleingartenverein vor Ort und wird die Schritte des Umzugsmanagements begleiten und die Kleingärtner unterstützen. Der Bezirk Hamburg-Nord hat als zukünftiger Eigentümer der Flächen frühzeitig die Abstimmung mit dem Landesbund gesucht. Bei allen Maßnahmen wird selbstverständlich nach Baumschutzverordnung gehandelt.
Abbruch und Neubau
Wird es für die Anwohnenden große Beeinträchtigungen während der Bauzeit geben?
Die Planung der Baustellenzufahrten soll den bestmöglichen Schutz der Anwohnenden vor Immissionen gewährleisten. Im ausguck von Juli 2017 wird die Planung des Rückbaus beschrieben.