Perspektiven für das Schippsee-Quartier – Stadt übt Vorkaufsrecht für ehemaliges Karstadt-Warenhaus aus
22. September 2023
Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat für das Gelände des ehemaligen Karstadt-Warenhauses in Harburg das Vorkaufsrecht ausgeübt. Damit ist der Weiterverkauf dieser Immobilie im Schulterschluss mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie dem Bezirksamt Harburg gestoppt. Das etwa 7.000 m² große Areal war im Juni überraschend an einen unbekannten Käufer aus Israel veräußert worden. Zuvor gab es mit Vertreterinnen und Vertretern des Eigentümers Gespräche zu möglichen Zwischen- und Nachnutzungen des Gebäudes.
Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts soll die geordnete Entwicklung des sogenannten „Schippsee-Quartiers“, zu dem auch das Karstadt-Areal gehört, sichergestellt und städtebauliche Fehlentwicklungen an der Schnittstelle zwischen Harburger Binnenhafen und Innenstadt Harburg unterbunden werden. Die Stadt hatte durch eine Verordnung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts die Möglichkeit eines bevorzugten Zugriffs auf Grundstücke geschaffen, um geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen leichter durchführen zu können.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Das ist eine gute Nachricht für Harburg! Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts durch unseren LIG sichern wir uns den städtischen Zugriff auf dieses für Harburgs Zentrum und seine weitere Entwicklung bedeutende Gelände. Einer Spekulation müssen wir soweit möglich einen Riegel vorschieben.“
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Überall dort, wo es städtebaulich sinnvoll und rechtlich möglich ist, sichern wir der Stadt wertvollen Grund und Boden. Nur so bleiben wir in Zukunft unabhängig von zuweilen falschen Interessen Dritter und können die städtebaulichen Ziele Hamburgs besser verwirklichen. Das ehemalige Karstadt-Areal im Schippsee-Quartier ist ein solches Schlüsselgrundstück. Kurzfristig bewahren wir Harburg vor Unsicherheit und Leerstand. Mittel- und langfristig spielt das Grundstück als Bindeglied zwischen dem Harburger Binnenhafen und dem neugestalteten Herbert-und-Greta-Wehner-Platz eine zentrale Rolle bei der Neugestaltung der Harburger Innenstadt – hin zu einem attraktiven, gemischten Quartier mit neuen Wohnungen, Gewerbe und Einzelhandel“.
Bezirksamtsleiterin Sophie Fredenhagen: „Die geschlossene Haltung aller Beteiligten unterstreicht die Bedeutung der Fläche und die Notwendigkeit hier ein Vorkaufsrecht auszuüben. Für die künftige Entwicklung der Harburger Innenstadt und des Schippsee-Quartiers ist diese Fläche essentiell. Es war und ist mir ein Anliegen, dass das Gebäude in Hinblick auf Nutzung und Gestaltung offen betrachtet wird, um für die Harburgerinnen und Harburger eine attraktive und für die Zukunft angepasste Innerstadt entstehen zu lassen.“
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